Bestimmte Bildungsabschlüsse werden aufgrund ihres Umfangs und ihrer inhaltlichen Nähe zu den definierten fide-Modulen als äquivalent eingestuft, d.h. die Inhaberinnen und Inhaber können mit dem Antrag auf das Zertifikat «Sprachkursleiter/in im Integrationsbereich» eine Kopie des entsprechenden Abschlussdokuments einreichen.
Inhaberinnen und Inhaber eines tertiären Bildungsabschlusses, der nicht namentlich auf der Liste genannt ist, den sie aber als äquivalent für eines oder mehrere Module einschätzen, können mit dem dafür vorgesehenen Formular «Überprüfung der Äquivalenz eines tertiären Abschlusses» einen individuellen Äquivalenzantrag stellen. Dies gilt auch für im Ausland erworbene Diplome und Zertifikate. Dabei muss der Bildungsabschluss zwei formale Kriterien erfüllen: 1. Er darf nicht älter als 10 Jahre sein und 2. Er muss eine Mindeststundenanzahl bzw. ECTS-Umfang zum Modulthema enthalten. Das Formular kann per E-Mail bei der Geschäftsstelle fide bestellt werden. Über die Gebühren orientiert die Wegleitung zum Erwerb des Zertifikats.
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