Bestimmte Bildungsabschlüsse werden aufgrund ihres Umfangs und ihrer inhaltlichen Nähe zu den fide-Modulen als äquivalent anerkannt. Diese Abschlüsse sind in der Liste der anerkannten und äquivalenten Bildungsabschlüsse aufgeführt. Inhaberinnen und Inhaber dieser Abschlüsse können mit ihrem Antrag für das Zertifikat «Sprachkursleiter/in im Integrationsbereich» eine Kopie des entsprechenden Abschlussdokuments einreichen.
Inhaberinnen und Inhaber eines tertiären Bildungsabschlusses, der nicht namentlich in der Liste der anerkannten und äquivalenten Bildungsabschlüsse aufgeführt ist, den sie jedoch als äquivalent zu einem oder mehreren Modulen einschätzen, können mit dem Formular «Überprüfung der Äquivalenz eines tertiären Abschlusses» einen individuellen Äquivalenzantrag stellen. Dies gilt auch für im Ausland erworbene Diplome und Zertifikate.
Der Bildungsabschluss muss dabei die folgenden formalen Kriterien erfüllen:
Das Formular kann per E-Mail bei der Geschäftsstelle fide unter angefordert werden.
Informationen zu den Gebühren finden Sie in der Wegleitung zum Erwerb des Zertifikats.
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