fide für Fachpersonen  |  WeiterbildungGleichwertigkeitsbeurteilung

Viele Sprachkursleiterinnen und Sprachkursleiter haben sich die für das Qualifikationsprofil relevanten Kompetenzen durch langjährige Berufspraxis und punktuelle Weiterbildungen angeeignet. Sie haben die Möglichkeit, diese Kompetenzen im Rahmen einer Gleichwertigkeitsbeurteilung anerkennen zu lassen und so die entsprechenden Modulatteste zu erwerben.

Um zu entscheiden, ob für ein bestimmtes Modul eine Gleichwertigkeitsbeurteilung beantragt oder die entsprechende Ausbildung besucht werden soll, empfiehlt es sich, neben den Modulbeschreibungen auch das Qualifikationsprofil zu konsultieren.

Das Vorgehen
Je nach Voraussetzungen können Sprachkursleiterinnen und Sprachkursleiter für ein oder für mehrere Module einen Antrag auf Gleichwertigkeitsbeurteilung stellen. Dazu reichen sie ein Dossier mit den folgenden Unterlagen ein:

  • Das elektronische Antragsformular für das Modul, für das die Gleichwertigkeitsbeurteilung beantragt wird,
  • einen aussagekräftigen Lebenslauf, insbesondere im Hinblick auf die zu valdierenden Kompetenzen,
  • eine Selbstbeurteilung zu den für das jeweilige Modul relevanten Teilkompetenzen,
  • relevante Nachweisdokumente.

Der Antrag wird per E-Mail an bei der Geschäftsstelle fide eingereicht.

Das elektronische Antragsformular wird Ihnen auf Anfrage von der Geschäftsstelle fide zugestellt. Es enthält zudem Hinweise zum weiteren Vorgehen. Informationen zu den Gebühren finden Sie in der Wegleitung zum Erwerb des Zertifikats.