fide für Fachpersonen  |  WeiterbildungGleichwertigkeitsbeurteilung

Viele Sprachkursleiterinnen und Sprachkursleiter haben sich für das Qualifikationsprofil relevante Kompetenzen in der langjährigen Praxis und in punktuellen Weiterbildungen angeeignet. Sie haben die Möglichkeit, sich diese Kompetenzen über eine Gleichwertigkeitsbeurteilung anerkennen zu lassen und so die einzelnen Modulatteste zu erwerben.

Um zu entscheiden, ob für ein bestimmtes Modul eine Gleichwertigkeitsbeurteilung eingereicht oder eher die entsprechende Ausbildung besucht werden soll, sollte neben den Modulbeschreibungen auch das Qualifikationsprofil konsultiert werden.

Das Vorgehen
Je nach Voraussetzungen können Sprachkursleiterinnen und Sprachkursleiter eine Gleichwertigkeitsbeurteilung für ein einzelnes oder für mehrere Module einreichen. Sie reichen dazu ein Dossier ein, das die folgenden Elemente enthält :

  • ein insbesondere auf die zu validierenden Kompetenzen aussagekräftiger Lebenslauf
  • eine Selbstbeurteilung im Bezug auf die für ein Modul relevanten Teilkompetenzen
  • relevante Nachweisdokumente

Der Gleichwertigkeitsantrag wird per E-Mail an die Geschäftsstelle fide eingereicht. Das elektronische Antragsformular und eine Checkliste werden Ihnen auf Anfrage von der Geschäftsstelle fide zugeschickt. Es enthält ebenfalls Hinweise zum weiteren Vorgehen. Über die Gebühren orientiert die Wegleitung zum Erwerb des Zertifikats.