Sprachkursleiterinnen und Sprachkursleiter im Integrationsbereich benötigen vielfältige fachliche, didaktische und soziale Kompetenzen, um einen qualitativ hochstehenden Sprachunterricht mit Migrantinnen und Migranten zu gestalten.Diese Kompetenzen können in den spezifischen fide-Modulen erworben werden. Bereits absolvierte gleichwertige Ausbildungen oder in der Berufspraxis erworbene Kompetenzen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Für die Beantragung des Zertifikats «Sprachkursleiter/in im Integrationsbereich» müssen Kompetenzen in den folgenden Kompetenzbereichen nachgewiesen werden:
Die Nachweise für die Module können über drei Wege erworben werden:
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Antrags für das Zertifikat «Sprachkursleiter/in im Integrationsbereich» sowie dessen Ausstellung bis zu sechs Wochen dauern können.
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